Die Unfallversicherung

Es ist schnell etwas passiert! Statistisch gesehen ereignet sich alle 4 Sekunden in Deutschland ein Unfall. Ein schwerer Unfall zieht meist finanzielle Folgen nach sich. Hiervor schützt Sie am günstigsten eine private Unfallversicherung

 

 

Wichtiges zur Unfallversicherung

 

Brauche ich eine private Unfallversicherung oder reicht der gesetzliche Schutz aus?

Viele Verbraucher verzichten auf diese zusätzliche Versicherung, da sie die gesetzliche Unfallversicherung für ausreichend halten. Die Leistungen sind allerdings stark eingeschränkt. Eine private Unfallversicherung bietet dagegen umfassenden Schutz, auch wenn Sie keiner Risikogruppe angehören.

 

Der gesetzliche Schutz gehört zur gegliederten Sozialversicherung. Versicherungsträger sind hier die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Pflichtversicherte wie Beschäftige, Kinder und Studenten sind ebenso wie freiwillig versicherte Unternehmer und Selbstständige gesetzlich unfallversichert.

 

Zu den Leistungen der gesetzlichen Versicherung zählt zum einen der Unfallschutz, zum anderen die Herstellung der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers nach einem Arbeitsunfall. Zudem werden Geldleistungen wie Verletztengeld oder Sachleistungen wie ärztliche Behandlungen und Haushaltshilfen abgedeckt.

 

Allerdings kommt die gesetzliche Unfallversicherung nur für berufsbezogene Krankheiten und Unfälle auf. So sind Sie zwar auf der Arbeit und auf dem Weg dorthin abgesichert, für Unfälle im Haushalt oder bei Freizeitaktivitäten gilt der Versicherungsschutz jedoch nicht. Kinder und Jugendliche sind ebenfalls nur in der Schule oder Kindergarten und auf dem Weg abgesichert.

 

Da viele folgenschwere Unfälle in Alltagssituationen passieren, kann es sinnvoll sein, eine private Unfallversicherung abzuschließen. So können Sie sich gegen die finanziellen Folgen eines schweren Unfalls schützen. Grundsätzlich gilt der Schutz weltweit, sodass Sie auch im Urlaub oder bei einer Geschäftsreise auf der sicheren Seite sind. Die Leistungen der gesetzlichen Versicherung bleiben dabei von dem privaten Schutz unberührt. Sie werden nicht angerechnet.

 

Wann leistet meine private Unfallversicherung?

 

Die private Unfallversicherung zahlt dann, wenn durch einen Unfall für die versicherte Person ein dauerhafter gesundheitlicher Schaden entstanden ist, durch den die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit eingeschränkt wird. Normale Erkrankungen fallen demnach nicht in den Versicherungsschutz.

 

Der Schutz tritt ein, wenn eine durch einen Unfall verursachte Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfallgeschehen eintritt und diese innerhalb von drei Monaten von einem Arzt bestätigt wird. Der daraus resultierende Anspruch muss dann spätestens 15 Monate nach Unfalleintritt geltend gemacht werden. Die Leistungen erfolgen dann je nach gewähltem Versicherungsschutz als Einmalzahlung, als monatliche Rente oder als Kombination aus beidem.

 

Übergangsleistung bei Invalidität

 

Da nach den gängigen Versicherungsbedingungen eine Invaliditätsleistung in der Regel erst frühestens nach zwölf Monaten verlangt werden kann, empfiehlt es sich, zusätzlich eine Übergangsleistung bis zur Fälligkeit der Invaliditätsleistung zu vereinbaren. Damit wird der Finanzbedarf über diesen Zeitraum hinweg gedeckt sind.

 

Die private Unfallversicherung umfasst die nachfolgenden Leistungen:

 

Invaliditätsleistung

Bei einer dauerhaften Invalidität wird eine einmalige Zahlung gewährt, deren Höhe sich nach dem Invaliditätsgrad richtet. Dieser wird anhand der Gliedertaxe berechnet, die jedem Körperteil einen bestimmten Prozentwert zuordnet. Mit der Invaliditätsleistung soll gewährleistet werden, dass Sie sich an Ihre neue Lebenssituation anpassen können. Eingeschlossen sind Behandlungs- und Reha-Maßnahmen sowie die Umgestaltung des Lebensraums. Diese Leistung sollte nicht zu gering ausfallen und das zwei- bis dreifache Ihres Bruttojahresverdienstes betragen.

 

Unfallrente

Statt einer einmaligen Zahlung können Sie eine lebenslange Unfallrente beantragen. Diese wird fällig, wenn der Unfall zu einer mindesten 50-prozentigen Einschränkung geführt hat.

 

Weiterhin können Sie folgende Zusatzleistungen je nach Bedarf auswählen:

Todesfall-Leistung

Der Hinterbliebene erhält im Todesfall des Versicherten die vereinbarte Summe.

Krankenhaustagegeld

Durch diese Zusatzoption erhalten Sie bei einem längeren Krankenhausaufenthalt eine bestimmte Geldsumme pro Tag, zudem wird Genesungsgeld gewährt.

Kosmetische Operationen

Ist der Versicherte durch einen Unfall entstellt, übernimmt die Unfallversicherung die Kosten für kosmetische Operationen.

Bergungskosten

Wenn der Versicherte etwa beim Wandern oder Skifahren verunglückt, übernimmt der Träger die Kosten für die Bergung bis zu einer vereinbarten Summe.

Kurkostenbeihilfe

Ist nach dem Unfall eine Kur nötig, übernimmt der Versicherer die Kosten.

 

Zusatzleistungen gehen immer mit Mehrbeiträgen einher. Daher sollte genau abgewogen werden, welche Leistungen der Unfallversicherung notwendig sind. Statt einer Todesfall-Leistung kann es sinnvoller sein, eine Risikolebensversicherung abzuschließen, da diese auch im Krankheitsfall einspringt. Eine private Krankenzusatzversicherung für Krankenhaustagegeld ist ebenfalls sinnvoller, da diese auch bei Krankheiten eine Zahlung leistet. Grundsätzlich sind Sie mit einer Unfallversicherung ohne Zusatzleistungen ausreichend versichert.

 

Leistungsausschlüsse

 

Die Unfallversicherung leistet bei den bereits angeführten Punkten. Doch auch bei dieser Versicherung gibt es Leistungsausschlüsse.

 

Kein Versicherungsschutz besteht bei folgenden Ausnahmen:

Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen

Unfälle durch Kriegsereignisse

Unfälle von Luftfahrzeugführer, Besatzung- und Hilfspersonal (dafür wird eine spezielle Luftfahrtunfallversicherung benötigt)

Fahrer, Beifahrer und Insassen eines Motorrads, das bei wettbewerblichen Fahrveranstaltungen teilnimmt

Heilbehandlungskosten

Krankheiten und Abnutzungserscheinungen (z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall)

Krankhafte, psychologische Störungen

 

In sehr guten Tarifen sind aber auch viele der vorgenannten Ausschlüsse mitversichert. Hier steckt wie immer der Teufel im Detail.

 

Für wen ist eine private Unfallversicherung sinnvoll?

 

Besonders sinnvoll ist die private Unfallversicherung für Kinder, Studenten und Auszubildende, die im Ernstfall ihr ganzes weiteres Leben mit einer körperlichen Einschränkung leben müssten. Gerade für den Nachwuchs empfiehlt es sich eine spezielle Unfallversicherung für Kinder abzuschließen. Ebenfalls sinnvoll ist die Versicherung für Hausfrauen und -männer sowie Freiberufler und Unternehmer, die nicht gesetzlich abgesichert sind.

 

Unfallversicherung für Rentner

 

Gerade auch für Senioren machen viele der Leistungen der privaten Unfallversicherung Sinn, insbesondere wenn der Versicherte alleine lebt. Entsprechend werden viele speziell auf ältere Menschen zugeschnittene Policen angeboten.

 

Unter die Leistungen der sogenannten Seniorenpolice fallen zeitlich befristete Serviceleistungen wie beispielsweise Hausbesorgungen, Hausputz und Essen auf Rädern, die ein älterer Mensch nach einem Unfall oft schlecht selbst erledigen kann.

 

 

Vorteile der Unfallversicherung:

Kostengünstige Möglichkeit zur finanziellen Absicherung erhöhter Ausgaben und Kosten für unfallbedingte Umbaumaßnahmen

Die Unfallrente sichert dauerhaft den Ausgleich für Einkommenseinbußen

Invaliditätsleistung unabhängig vom Eintritt einer Berufsunfähigkeit

Alternative für Personen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen

 

Nachteile Unfallversicherung:

Zahlt nur bei Unfällen, Krankheit als häufige Ursache von Invalidität ist ausgenommen

Die Prämie für Unfallrente ist vergleichsweise hoch, Einmalzahlung kann aber unter Umständen nicht ausreichend sein

Vertragsklauseln sowie Leistungseinschlüsse und -ausschlüsse müssen genau geprüft werden, um Missverständnisse und falsche Erwartungen zu vermeiden

 

Was kostet eine Unfallversicherung?

 

Beim Vergleich von Unfallversicherungen werden Sie schnell feststellen, dass Sie sehr günstige Tarife bereits ab 50 Euro im Jahr abschließen können.

 

Wie die Höhe der Beiträge aber tatsächlich ausfällt, hängt von folgenden Faktoren ab:

 

Alter des Versicherungsnehmers

Art der beruflichen Tätigkeit

Gewählte Leistungen

Zusatzoptionen

Vertragsdauer

Persönliche Faktoren (bspw. riskante Hobbys, Tätigkeit im öffentlichen Dienst)

Anzahl der versicherten Personen

 

Grundsätzlich gilt, dass der teuerste Tarif nicht unbedingt der Beste sein muss. Achten Sie daher beim Vergleich nicht zu sehr auf den Preis, sondern auf die enthaltenen Leistungen und Ihre persönlichen Ansprüche an die Police. Ebenso wichtig ist ein Blick auf die Progression und die Gliedertaxe.

 

Progression

 

Ein wichtiger Punkt bezüglich der Invaliditätsleistung einer privaten Unfallversicherung ist die Progression. Die Höhe der Kapitalzahlung hängt nämlich nicht nur von der vereinbarten Versicherungssumme und dem attestierten Invaliditätsgrad ab, sondern auch von der vereinbarten Progression.

 

Die Gliedertaxe

Mit der Gliedertaxe einer Unfallversicherung wird der Grad der Invalidität berechnet, wenn Gliedmaßen beim Unfall beschädigt wurden. Die Prozentzahl gibt an, wie viel der Invaliditätssumme anteilig von der Versicherung übernommen wird.

 

Folgende Standartwerte gibt es:

Auge = 50 Prozent

Gehör auf einem Ohr = 30 Prozent

Geruchssinn = 10 Prozent

Geschmackssinn = 5 Prozent

Arm = 70 Prozent

Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks = 65 Prozent 

Arm unterhalb des Ellenbogengelenks = 60 Prozent

Hand = 55 Prozent

Daumen = 20 Prozent

Zeigefinger = 10 Prozent

Anderer Finger = 5 Prozent

Bein über der Mitte des Oberschenkels = 70 Prozent

Bein bis zur Mitte des Oberschenkels = 60 Prozent

Bein bis unterhalb des Knies = 50 Prozent

Bein bis zur Mitte des Unterschenkels = 45 Prozent

Fuß = 40 Prozent

Große Zehe = 10 Prozent

Andere Zehe = 2 Prozent

 

Einige Anbieter bieten sogenannte verbesserte Gliedertaxen an, so dass z. B. beim Verlust der Sehkraft auf einem Auge keine 50% Invalidität berechnet werden, sondern 100%.

 

Im Bereich der Unfallversicherung ist unserer Ansicht nach eine fachliche Beratung unumgänglich. Fordern Sie daher bitte Ihr individuelles Angebot oder eine persönliche Beratung an, damit Sie im Fall der Fälle richtig abgesichert sind.