Wohngebäudeversicherung
Ein Muss für alle Hausbesitzer - Schutz für Ihr Eigenheim
Ein- und Zweifamilienhäuser können Sie gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm / Hagel sowie Glas- und Elementarschäden versichern.
Einzelheiten zur Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung schützt das eigene Haus vor Schäden durch Feuer, Sturm oder austretendes Leitungswasser.
Elementarschäden, z.B. durch Überschwemmung, sind nicht standardmäßig in der Versicherung enthalten.
Die Versicherung sollte regelmäßig und besonders nach Umbauten auf Preis und Leistungen geprüft werden.
Angebote für die Wohngebäudeversicherung vergleichen
Mit dem Kauf oder dem Bau eines Eigenheims erfüllen sich viele deutsche Bürger einen lang gehegten Traum. Neben Ersparnissen wird für die Baufinanzierung oft ein Darlehen aufgenommen. Das neu geschaffene Eigentum muss natürlich sehr gut geschützt werden. Dafür bietet sich die Wohngebäudeversicherung an. Der Abschluss dieser Versicherung wird oft auch von den Kreditgebern gefordert.
Eine Wohngebäudeversicherung ist immer sinnvoll, denn ein unvorhergesehenes Ereignis, zum Beispiel durch Wetterkapriolen, kann sonst zu einem finanziellen Ruin führen. Auf Grund der vielen Anbieter am Markt kommt es zu großen Preis- und Leistungsunterschieden.
Was schützt die Wohngebäudeversicherung?
Während eine Hausratversicherung den Inhalt eines Hauses oder einer Wohnung versichert, ist mit der Wohngebäudeversicherung die äußere Hülle des Bauwerkes geschützt.
Dazu zählen: das Mauerwerk, das Dach, eingebaute Fenster und Türen, alle Ein- und Anbauten, die mit dem Wohngebäude fest verbunden sind.
Auch Nebengebäude wie die Garage oder der Carport können mit der Wohngebäudeversicherung geschützt werden. Fußbodenheizungen und Solaranlagen lassen sich ebenfalls gegen etwaige Schäden mitversichern. In jeden Fall sollten die Vertragsdetails genau geprüft werden, um festzustellen welche Gebäudebestandteile mitversichert sind.
Verglasung muss extra abgesichert werden
Die Verglasung am Gebäude kann separat mit abgesichert werden. Wir empfehlen im Bereich der Einfamilienhäuser die Glasversicherung zusammen mit der Hausratversicherung zu kombinieren, da in diesem Fall die Mobiliar- und Gebäudeverglasung versichert ist. Im Zusammenhang mit der Gebäudeversicherung sind nur die Fenster des Gebäudes versichert.
Typische Schäden an Wohngebäuden
Beschädigungen am Wohngebäude können eintreten, wenn Brandschäden durch Feuer, Explosionen oder Blitzschlag entstanden sind oder Hagel und Sturm (ab Windstärke 8) toben. Versichert sind auch Wasserschäden nach einem Rohrbruch durch austretendes Leitungswasser. Damit ist der Wasseraustritt aus dem defekten Geschirrspüler oder der Waschmaschine ebenfalls abgedeckt.
Gerade bei starkem Schneefall kann der Schneedruck zu stark werden und Dächer beschädigen. Bei einigen Policen muss als Zusatzschutz eine extra Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden, um gegen Elementarschäden wie Erdrutsche, Hochwasser, Überschwemmung oder gar Erdbeben vorzusorgen.
Leistungen der Hausversicherung
Standardmäßig sind in der Versicherung Feuer-, Leitungswasser und Sturmschäden mitversichert. Elementarschäden sind dabei nicht automatisch versichert. Auf Wunsch ist sogar eine Allgefahrendeckung möglich.
Die Versicherung ersetzt in der Regel alle Kosten, die für eine Wiederherstellung des alten Gebäudezustandes notwendig sind.
Zu beachten sind die teils erheblichen Leistungsunterschiede bei den Entschädigungsgrenzen für Aufräumungs-, Bewegungs- und Schutzkosten, die in alten Versicherungsbedingungen zum Teil nur bis 3% der Versicherungssumme abgesichert sind.
Die richtige Ermittlung der Versicherungssumme
Die entscheidende Grundlage für eine Wohngebäudeversicherung ist die richtige Ermittlung der Versicherungssumme. Hier haben sich zwischenzeitlich zwei Methoden am Markt durchgesetzt. Zum einen die klassische Ermittlung des Wert 1914, d. h. der Wert des Objekts wird anhand Größe und der baulichen Gegebenheiten nach den Vorgaben der Versicherung auf das Jahr 1914 zurückgerechnet und dann jährlich anhand des aktuellen Baupreisindexes angepasst, so dass bei korrekter Wertermittlung eine Unterversicherung ausgeschlossen werden kann. Alternativ hierzu bieten zahlreiche Anbieter die Möglichkeit die Prämie anhand der m²-Wohnfläche und der Ausstattung des Objekts zu ermitteln.
Bei einer korrekten Ermittlung der Versicherungssumme nach Maßgabe der Versicherungsgesellschaft gewährt diese gleichzeitig den sog. Unterversicherungsverzicht. D. h. im Fall der Fälle trägt die Versicherung das Risiko wenn die Summe zur Widerherstellung zu gering wäre.
Kosten der Wohngebäudeversicherung
Dieser Versicherungsschutz muss nicht teuer sein. Gute Angebote für das Eigenheim beginnen schon ab 200 Euro Jahresbeitrag. Natürlich müssen dabei die individuellen Besonderheiten der Immobilie und die zu versichernden Schäden berücksichtigt werden. Eine Selbstbeteiligung wird bei Wohngebäudeversicherungen in der Regel nicht fällig.
Vor Abschluss des Versicherungsvertrages wird der Zustand und die Bauweise der Immobilie und die Ausstattung genau abgefragt, um die Versicherungssumme, auch bekannt als Deckungssumme, zu bestimmen. Je höher die Versicherungssumme ist, desto höher ist natürlich der Jahresbeitrag.
Hochwertige Baumaterialien und Einbauten sollten beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung unbedingt bedacht werden. Auch die Art der Dacheindeckung spielt für die Berechnung der Kosten eine entscheidende Rolle, da das Dach bei Unwettern häufig in Mitleidenschaft gezogen wird. Der Gebäudewert wird durch den gleitenden Neuwert und den Baupreisindex mit Hilfe des sogenannten „Wert 1914“ berechnet.
Außerdem spielt die Lage des Wohngebäudes und damit Risiken für Unwetter und Schäden eine wichtige Rolle. Dazu teilen die Versicherer Gebiete in verschiedene Gefahrenklassen ein. Besonders beim Risiko für Überschwemmungen sind die Gefahrenklassen ein wichtiger Faktor. Für Hausbesitzer in besonders risikoreichen Gebieten wird so eine Elementarversicherung unter Umständen sehr teuer.
Versicherungsbedingungen regelmäßig prüfen
Haben Sie bereits eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, sollten Sie regelmäßig prüfen, ob die Versicherungssumme und die Leistungen noch ausreichend sind. Gerade wenn zusätzliche An- oder Einbauten am Wohngebäude vorgenommen worden sind, ändert sich die Versicherungssumme. Auch bei teuren Anschaffungen, wie hochwertigen Böden oder eines Whirlpools, sollte der Versicherungsschutz erneut geprüft werden.
Wohngebäudeversicherung wechseln
Möchten Sie Ihre Police wechseln, weil Sie ein attraktiveres Angebot gefunden haben, achten Sie auf die korrekte Kündigung Ihrer Wohngebäudeversicherung. Oft werden Jahresverträge abgeschlossen, die sich ohne Kündigung automatisch verlängern. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel 3 Monate vor Ablauf der Wohngebäudeversicherung. Bei einer Beitragserhöhung oder einem Schadensfall besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht. Zu beachten ist zudem dass oftmals, insbesondere bei noch finanzierten Objekten, die Bank als Realgläubiger hinterlegt ist und die Zustimmung des Realgläubigers für den Wechsel der Versicherung erforderlich ist.
Gerne unterstützen wir Sie beim Wechsel und übernehmen die Kündigung für Sie.